Tipps rund um Ihre Umschuldung

Sie möchten Ihren alten Kredit loswerden? Dann schulden Sie diesen doch einfach um! Damit die Umschuldungen den größtmöglichen finanziellen Vorteil  für Sie mit sich bringt, haben wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt, die Sie beachten sollten.

 

  • Tipp 1: Kosten einer Umschuldung beachten
  • In der Praxis ist die Durchführung einer Umschuldung oftmals nicht komplett kostenfrei für Sie. Das deshalb, weil Kreditinstitute dafür meist Gebühren verlangen. Dabei existieren jedoch gesetzliche Regelungen, die Ihnen als Kreditnehmer eine gewisse Sicherheit geben. Sofern Sie Ihren alten Kredit ab dem 11.06.2010 abgeschlossen haben, ist die maximale Ablösegebühr (Vorfälligkeitsentschädigung) ab 1 Prozent der Restschuld begrenzt. Läuft Ihr Kredit zum Zeitpunkt der Ablösung nur noch höchsten ein Jahr, darf Ihr Kreditinstitut sogar nur höchstens 0,5 Prozent der restlichen Darlehenssumme als Gebühr verlangen.

    Bei der Überprüfung, ob sich eine Umschuldung wirklich lohnt, sollten Sie mögliche anfallende Gebühren berücksichtigen. Errechnen Sie sich zunächst die potenzielle Zinsersparnis. Unser Kreditrechner gibt Ihnen eine unverbindliche Orientierung über die möglichen Konditionen eines neuen Darlehens. Im Anschluss gilt es herauszufinden, welche Kosten Ihnen Ihr Kreditgeber im Fall einer Kreditablösung in Rechnung stellt. So lässt sich letztlich die voraussichtliche Gesamteinsparung überschauen.

 

  • Tipp 2: Angebote vergleichen
  • Um eine möglichst vorteilhafte Umschuldung zu erreichen, ist der Vergleich vieler Angebote erforderlich. Dabei muss ein Vergleich zahlreicher Kreditkonditionen nicht umständlich für Sie sein. Nutzen Sie unseren Umschuldungsrechner. Dieser gibt Ihnen eine erste Orientierung und benötigt nur wenige Angaben zu Ihrer Wunschfinanzierung.

 

  • Tipp 3: Auf Rückzahlung möglicher Absicherungskosten achten
  • Bei Abschluss Ihres alten Darlehens haben Sie möglicherweise eine sogenannte Restschuldversicherung (RSV) bzw. Restkreditversicherung (RKV) abgeschlossen. Je nach Absicherungsumfang schützt Sie diese im möglichen Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit während der Kreditlaufzeit. Diese hat Ihnen (im Regelfall) einmalige Abschlusskosten verursacht, die vermutlich mitfinanziert wurden.

    Lösen Sie Ihren Kredit ab, sollten Sie darauf achten, dass Sie auch Ihre dazugehörige Restschuldversicherung kündigen. Denn dadurch wird Ihnen zumindest ein Teil Ihrer bei Kreditabschluss gezahlten Versicherungsprämie wieder erstattet. Aufgrund der teils hohen Versicherungsprämien kann es sich dabei schnell um mehrere Hundert Euro handeln. Kümmern Sie sich im Rahmen einer Umschuldung also auch um Ihre gegebenenfalls bestehende Restschuldversicherung. Was Ihre Restschuldversicherung betrifft, haben Sie bei Ablösung Ihres Kredites übrigens ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Ihr Kreditinstitut darf Ihnen die Kündigung Ihrer Restschuldversicherung in diesem Fall deshalb nicht verwehren.