Umschuldung

 
Egal, ob Sie über ein klassisches Konsumdarlehen oder eine Immobilienfinanzierung verfügen – als Kreditnehmer mit einem früher abgeschlossenen Darlehen schauen Sie sicher etwas wehmütig auf Zinskonditionen aktueller Kreditangebote. Allerdings lohnt sich eine Überprüfung, ob eine sogenannte Umschuldung Ihrer derzeitigen Kreditverpflichtung möglich ist. Denn sollte das der Fall sein, können Sie ältere und somit noch kostenintensivere Darlehen problemlos mit neuen meist deutlich zinsgünstigeren Krediten ablösen. Dieser Vorgang wird in der Praxis auch als Umschuldung bezeichnet.
 

  • Konsumkredite, Dispositionskredit oder Ratenkäufe umschulden
  • Möchten Sie einen Ratenkredit umschulden, sollten Sie zunächst prüfen, ob sich dieser Schritt für Sie wirklich lohnt. Dazu müssen Sie in Erfahrung bringen, ob Ihr aktueller Kreditgeber bei Ablösung eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Dabei handelt es sich um eine Art Gebühr, die bei Volltilgung fällig wird. Haben Sie Ihren Kredit nach dem 10.06.2010 aufgenommen, darf die Vorfälligkeitsentschädigung maximal 1 Prozent der noch offenen Kreditsumme betragen. Eine Kündigungsfrist oder Ähnliches existiert dabei nicht. Für bis 10.06.2010 abgeschlossene Darlehen gilt dagegen keine gesetzliche Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung, dafür jedoch eine Kündigungsfrist von drei Monaten.Möchten Sie Ihren Kredit aus einem Ratenkauf ablösen, gelten die gleichen Bedingungen wie beim klassischen Konsumkredit. Allerdings dürfen Anbieter keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen, wenn es sich bei Ihrem Darlehen um eine Null-Prozent-Finanzierung handelt. Auch sonstige Gebühren dürfen im Rahmen der Umschuldung bzw. Ablösung nicht anfallen.Völlig unkompliziert ist die Sachlage, wenn Sie Ihren – meist kostenintensiven – Dispositionskredit umschulden möchten. Den Dispositionskredit Ihres Girokontos können Sie bei Inanspruchnahme jederzeit und ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen auslösen – einfach mittels Einzahlung oder Gutschrift auf Ihr Konto. Die anfallenden Zinsen berechnet Ihr Kreditinstitut taggenau. Sonstige Gebühren für die Inanspruchnahme oder Ablösung des „Dispo“ gibt es nicht.
  • Immobilienfinanzierungen umschulden
  • Bei Umschuldung einer Immobilienfinanzierung gibt es eine Besonderheit, die Sie beachten müssen – die sogenannte Zinsbindungsfrist. Diese Frist entspricht dem Zeitraum, für den die vertraglichen Zinskonditionen gelten. In der Praxis sind Zinsbindungsfristen von 5, 10 oder 15 Jahren üblich. Die eigentliche Laufzeit Ihrer Kreditverpflichtung ist davon losgelöst. Viele Immobilienfinanzierungen verfügen über eine Gesamtlaufzeit, welche die Dauer der Zinsbindung deutlich überschreitet. Dadurch kommt es zwangsläufig zur Situation, dass die Zinsbindungsfrist abläuft, jedoch ein noch offener Kreditbetrag weiterfinanziert werden muss. Eine sogenannte Anschlussfinanzierung wird fällig. In dieser Situation haben problemlos die Möglichkeit, Ihre Baufinanzierung umzuschulden. Kosten für die Kreditablösung entstehen Ihnen in diesem Fall nicht.Auch während der Zinsbindungsfrist ist eine Umschuldung grundsätzlich möglich, aber etwas komplizierter. Denn in diesem Fall kann Ihr bisheriger Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für die entgangenen Zinsen während der restlichen Zinsbindungsdauer in Rechnung stellen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist deshalb von der Dauer der Restdauer der Zinsbindung, der Höhe Ihres noch offenen Kreditbetrages und der vergangenen Zinsentwicklung abhängig. Wie hoch Ihre Ablösekosten letztlich sind, hängt maßgeblich davon ab, ob sich die Umschuldung Ihrer Immobilienfinanzierung finanziell für Sie lohnt.Anmerkung: Hier eventuell ein Link zu http://baufinanzierung.w7consulting.de/

 
Egal, ob es Ihnen um Ratenkredit, Dispo oder Immobilienfinanzierung geht – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert bei der Ablösung Ihrer bestehenden Kreditverpflichtung. Unsere Experten prüfen gern für Sie, ob sich ein solcher Schritt finanziell für Sie lohnt. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie gern.

 

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