Gewerbekredit – Besonderes Angebot für Selbstständige

Möchten Sie einen Kredit für Ihr Unternehmen aufnehmen, sollten Sie dazu auf speziell dafür vorgesehene Angebote zurückgreifen. Voraussetzung für den Abschluss eines Gewerbekredites ist, dass Sie nicht angestellt sind. Der Gewerbekredit ist grundsätzlich nicht zweckgebunden. Sie können diesen für alle erdenklichen Ausgaben einsetzen, die im Zusammenhang mit Ihrer geschäftlichen Tätigkeit stehen.

Auch im Rahmen von Gewerbekrediten ist eine Bonitätsprüfung üblich. Im Unterschied zu klassischen Verbraucherdarlehen erfolgt diese jedoch nicht zwangsläufig anhand Ihres regelmäßigen Einkommens. Der potenzielle Kreditgeber setzt sich stattdessen mit den Zahlen Ihres Unternehmens auseinander und wertet diese aus. Aus diesem Grund ist die Beantragung eines Gewerbekredites relativ umfangreich. Denn neben den reinen Antragsunterlagen sollten Sie dabei auch an die wirtschaftlichen Unterlagen Ihrer Unternehmung denken. Dazu gehören beispielsweise Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Betriebswirtschaftliche Abrechnungen oder gegebenenfalls auch ein detaillierter Businessplan. Letzterer ist vor allem dann nötig, wenn Sie Gründer sind, also noch am Anfang Ihrer gewerblichen Tätigkeit stehen.

 

  • Ratingverfahren üblich
  • Im Zusammenhang mit Unternehmenskrediten ist das sogenannte Rating wichtig für Sie. Rating bezeichnet die Einstufung eines unternehmerischen Kreditantragstellers anhand verschiedener Risikoklassen. Die jeweiligen Klassen und die für das Ratingverfahren zugrundeliegenden Kriterien können dabei von Bank und Bank unterschiedlich sein. Ihr Rating entscheidet nicht nur über Zu- bzw. Absage Ihres Kreditantrages. Auch die Konditionen Ihres Unternehmenskredites können maßgeblich vom Ergebnis des Ratingverfahrens abhängen. Nicht zuletzt trifft dies auch auf die für Ihren Wunschkredit geforderten Sicherheiten zu.

 

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